Testamentsgestaltung

Sie wollen Ihre Familie auch im Erbfall versorgt wissen? Sie denken schon länger darüber nach Ihre Erbfolge zu regeln und möchten Streitigkeiten um den Nachlass innerhalb Ihrer Familie verhindern? Oder Sie haben gerade eine Familie oder ein Unternehmen gegründet?

Dann lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten dazu beraten, wie Sie Ihre Erbfolge planen und Ihr Testament gestalten können. Mit Hilfe unserer Anwälte erfahren Sie, wie Sie Beeinträchtigungen und mögliche Streitigkeiten innerhalb Ihrer Familie verhindern können.

Verstirbt eine Person und hinterlässt sie Vermögen, bestimmt sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Regelungen, wenn vom Erblasser kein Testament errichtet wurde. Die gesetzliche Erbfolge ist dabei von den familiären Umständen des Erblassers abhängig und dies kann je nach Familien- und Vermögenssituation zu Problemen bei der Übernahme des Nachlasses und zur Vernichtung von Vermögenswerten führen.

Zudem können unter den gesetzlichen Erben leicht Streitigkeiten entstehen. Dabei geht es häufig nicht nur ums Geld, sondern auch um lang zurückliegende familiäre Konflikte.

Wenn Sie Ihr Testament hingegen richtig gestalten, trägt das wesentlich dazu bei, Ihren Nachlass zu sichern und für Ihre Familie vorzusorgen. Die von Ihnen geschaffenen Werte bleiben erhalten. Streitpotential innerhalb der Familie wird vermindert.

Ein Testament ist auch Ausdruck unternehmerischer Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, da es dazu beitragen kann, das Unternehmen und die Arbeitsplätze und zu sichern.

Ihr Anwalt spricht mit Ihnen auf Grundlage Ihrer Familien- und Vermögensituation unter anderem über:

  • Ihre gesetzliche Erbfolge, welche Probleme daraus entstehen und wie sie vermieden werden können,
  • die Art und Weise ein Testament zu erstellen,
  • Unterschiede zwischen einzel- und gemeinschaftlichem Testament bei Eheleuten,
  • die Bestimmung der Erben oder anderen Begünstigten (zum Beispiel durch Vermächtnis),
  • erbschaftsteuerliche Vergünstigungen und Gestaltungsmittel,
  • den Umgang mit Pflichtteilsrechten und
  • spezielle Anordnungen zur Teilung des Nachlasses.

Sie haben Interesse an einer Beratung dazu, wie Sie Ihr Testament richtig gestalten und Ihre Erfolge regeln können? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir für Ihren individuellen Testamentsentwurf.

  • Oliver Schmitz

    Dipl.-Finanzwirt (FH), Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner

    Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

    Telefon: 0511 83390 -610