Das Wachstumschancengesetz – Jetzt noch mehr Steuern sparen

Das frisch verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt eine Vielzahl an Steuervorteilen für das Jahr 2024. Von erhöhten Geschenkgrenzen bis hin zu verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren können.

02. Mai 2024
alt text

Nach mehrmonatigen intensiven Diskussionen zwischen Bundesrat und Bundestag ist das Wachstumschancengesetz Ende März 2024 endlich in Kraft getreten. Entgegen der oft geäußerten Kritik sind doch einige Steuererleichterungen beschlossen worden, mit denen sich 2024 mehr Steuern sparen lassen.

Erhöhung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro

Macht ein Unternehmer einem Geschäftspartner Geschenke, sind die Kosten dafür grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Geschenke können abgesetzt werden, wenn ihre Anschaffungskosten insgesamt im Jahr 50 Euro nicht übersteigen. Bis zum 31. Dezember 2023 lag diese Freigrenze bei nur 35 Euro.

1-Prozent-Regelung bei Elektroautos

Wird ein reines Elektroauto (kein Hybrid) für den Unternehmer oder seine Mitarbeiter angeschafft, kann für die zu versteuernde private Nutzung die »1-Prozent-Regelung« angewendet werden.

Die Formel lautet: 1 Prozent von einem Viertel des Bruttolistenpreises. Das Einkommensteuergesetz sieht für die Begünstigung einen maximalen Bruttolistenpreis von derzeit 70.000 Euro vor (bis 2023 nur 60.000 Euro). Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 Euro, ist die Senkung auf ein Viertel nicht mehr möglich. Dies sollte bei Neuanschaffungen im Jahr 2024 beachtet werden.

Hier können Steuern gespart werden. Denn bei einem klassischen Benziner oder Diesel ist 1 Prozent des vollen Bruttolistenpreises zu ermitteln, bei einem Hybridfahrzeug wird der Bruttolistenpreis um 50 Prozent reduziert.

 

Wiedereinführung der »degressiven Abschreibung ab April 2024«

Mit der degressiven Abschreibung werden im Vergleich zur linearen Abschreibung in den ersten Jahren höhere Aufwendungen produziert. Der tatsächliche Wertverlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet. Im Jahr 2023 war diese Methode nicht mehr möglich, nun wurde sie temporär für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2024 für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt. Sie beträgt das Doppelte der linearen Abschreibung, höchstens jedoch 20 Prozent. Hier kann die Steuerlast weiter gedrückt werden.

Wohngebäude schneller abschreiben

Für neu errichtete Wohngebäude gilt eigentlich ab 2023 ein Abschreibungssatz von 3 Prozent pro Jahr. Jetzt sind es 5 Prozent!

Wohngebäude, die ab dem 1. Oktober 2023 neu gebaut oder als Wohnungsneubau gekauft werden, kann man jetzt noch schneller abschreiben und damit deutlich weniger Steuern zahlen. Der Gesetzgeber hat auch für Wohngebäude eine degressive Abschreibung mit einem Prozentsatz von 5 Prozent ermöglicht. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung der Immobilie im Jahr der Fertigstellung aufgrund eines Vertrags erfolgt, der nach dem 30. September 2023 und vor dem 01. Oktober 2029 abgeschlossenen wird.

Weitere Sonderabschreibung für Mieterwohnbau

Zusätzlich zur degressiven Abschreibung von 5 Prozent kann eine weitere Sonderabschreibung in Höhe von 5 Prozent in Anspruch genommen werden, sofern ein »Energieeffizienz-Haus 40« vorhanden ist. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Erhöhung der Sonderabschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter können linear oder degressiv abgeschrieben werden. Wenn der Gewinn des Unternehmens nicht mehr als 200.000 Euro beträgt, können noch mehr Steuern gespart werden.

Das Einkommensteuergesetz erlaubt eine weitere Sonderabschreibung in Höhe von 40 Prozent (bis 2023 nur 20 Prozent). Diese Sonderabschreibung kann im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe gewinnmindernd erfasst oder über einen Zeitraum von 5 Jahren beliebig verteilt werden. Hier kann je nach Gewinnsituation des Unternehmens eine individuelle Steueroptimierung vorgenommen werden.