Mindestlohn: Keine einseitige Umstellung von jährlicher Sonderzahlung auf monatliche Zahlungen
Ein Gericht hat entschieden, dass Arbeitgeber nicht eigenmächtig jährliche Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in monatliche Raten umwandeln dürfen, um diese auf den Mindestlohn anzurechnen. Dieses Urteil unterstreicht die Rechte der Arbeitnehmer bei der Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs.
Einem Arbeitgeber ist es nicht gestattet, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie »pro rata temporis« (entsprechend der Zeit) auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können. Diese Auffassung vertritt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Streit über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Sonderzahlungen.