Steuertipps bei Weihnachtsgescheken an Mitarbeiter
Weihnachtsgeschenke sind ein toller Jahresabschluss, bei dem es aus steuerlicher Sicht einiges zu beachten gilt. Wie Sie wollen Ihren Mitarbeitern die Weihnachtszeit versüßen können, ohne dass das Finanzamt etwas vom Kuchen abbekommt? Wir zeigen Ihnen, wie das gelingt.
Alle Jahre wieder ist das Weihnachtsfest ein guter Anlass, sich bei Ihren Mitarbeitern mit einem Präsent für die Treue, die Zusammenarbeit und das Engagement im vergangenen Jahr zu bedanken. Damit die Freude an den Geschenken nicht durch steuerliche Verpflichtungen getrübt wird, ist einiges zu beachten.
Nicht immer steuervergünstigt oder steuerfrei
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter können als Sachgeschenke in vielen Fällen steuervergünstigt oder sogar steuerfrei gewährt werden Geldgeschenke allerdings sind immer in vollem Umfang steuerpflichtig.
Für Sachgeschenke und Gutscheine mit Geldbetrag an Mitarbeiter kommt die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Grenze im Dezember noch nicht für andere Sachleistungen an die Mitarbeiter, wie zum Beispiel Tankgutscheine, genutzt wurde. Bis zum Wert von 50 Euro können dann Geschenke steuer- und sozialversicherungsfrei überreicht werden.
Die Steuerbefreiung für »Aufmerksamkeiten« in Höhe von 60 Euro kommt an Weihnachten nicht in Betracht. Diese Begünstigung gilt nur für persönliche Ereignisse, wie beispielsweise Geburtstage und Hochzeiten.
Praxistipp: Die Weihnachtsfeier nutzen
Überreichen Sie doch die Weihnachtsgeschenke anlässlich der Weihnachtsfeier mit Ihren Mitarbeitern. Für die Kosten der Weihnachtsfeier gelten die steuerlichen Grundsätze für Betriebsveranstaltungen. Hierfür gilt in 2023 ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter, wenn Sie die Grenze von zwei Betriebsveranstaltungen in 2023 noch nicht überschritten haben. Dabei können Sie ohne Probleme Geschenke bis 60 Euro inklusive Umsatzsteuer in die Berechnung des Freibetrages einbeziehen. Das Geschenk muss jedoch im Rahmen der Betriebsveranstaltung überreicht werden. Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie muss über den Rahmen einer bloßen Geschenkverteilung hinausgehen und einen »geselligen« Charakter haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Festvorträge, Musikvorführungen, Bewirtung und Genussmittel dargeboten werden.
Alternative: Begünstigte Besteuerung von Arbeitslohn
Ist der Steuerfreibetrag von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen überschritten oder werden mehr als zwei Veranstaltungen durchgeführt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für diesen besteht aber die Möglichkeit zur begünstigten Besteuerung. Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen kann mit 25 Prozent pauschal besteuert und sozialversicherungsfrei belassen werden.
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